Überörtliche Gemeinschaft für diagnostische
und interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin
DIRANUK

Sicherheit

Sicherheit schafft Vertrauen

Ob Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin oder Kernspintomographie – die Sicherheit der Patienten hat in der DIRANUK zu jeder Zeit höchste Priorität. Alle Untersuchungen und Behandlungen werden gemäß der strengen deutschen und EU Strahlenschutz-Vorgaben durchgeführt. Es gilt dabei der Grundsatz: Jede Indikation ist zu rechtfertigen. Neben modernen Geräten, die die Strahlenbelastung auf ein Minimum reduzieren, sorgt das kompetente Team aus Ärzten, Assistenzpersonal und Medizinphysikexperten dafür, dass alle Patienten von einem höchstmöglichen Maß an Sicherheit profitieren. Eine stetige Aktualisierung ihres Wissens wird durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen gewährleistet. Ärzte und Medizinpyhsikexperten der DIRANUK sind zudem als Dozenten tätig.

Medizinische Strahlung verstehen

Bei radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen bzw. Behandlung machen sich viele Patienten Sorgen um die Strahlenbelastung. Diese sollte man sich aber einmal bildlich vor Augen führen.

Durchschnittliche Werte für natürliche und künstliche Strahlenquellen

Strahlenquelle Millisievert (mSv)
Schwankungsbreite natürlicher Strahlenbelastung pro Jahr in Deutschland 1–10
Natürliche Strahlenbelastung pro Jahr in Deutschland im Mittel 2,1
CT Kopf 1,6
Jahresdosis durch medizinische Anwendungen in Deutschland 1,7
Jährliche Inhalation von Radon in Deutschland 1,1
Szintigrafie Schilddrüse 0,9
2-Ebenen Mammographie beidseitig 0,36
Jährliche Strahlenbelastung von außen über Aufenthalt in Gebäuden 0,3
Jährliche Aufnahme über die Nahrung in Deutschland 0,3
Jahresdosis bei 20 Zigaretten am Tag bis zu 0,3
Flug Frankfurt nach New York bis zu 0,1
Röntgen Thorax in 2 Ebenen 0,07

(Quellen: Bundesamt für Strahlenschutz; Umwelt Medizinischer Informations Dienst) Für weitere Informationen empfehlen wir die Orientierungshilfen der Strahlenschutzkommission, Tabelle 1 „Typische effektive Dosen durch medizinische Strahlenexposition“.
 

Medizinproduktesicherheitsbeauftragte der DIRANUK GbR

(1) Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

(2) Die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nehmen als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,

2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und

 

3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

(§ 6 MPBetreibV 2018)

Die Medizinproduktesicherheitsbeauftragten der DIRANUK GbR erreichen Sie unter mpsb@diranuk.de